Schwangerschaftskonflikt

Es gibt Zeitpunkte im Leben, die könnten auf den ersten Blick nicht ungünstiger sein für eine Schwangerschaft. Vielleicht ist die Beziehung zum Vater des Kindes nicht gefestigt, vielleicht sind Sie mitten in der Ausbildung oder haben gerade eine neue Arbeitsstelle gefunden. Es gibt viele gute Gründe, einer Schwangerschaft zunächst skeptisch gegenüber zu stehen.

Wir nehmen Ihre Sorgen ernst. Unsere Aufgabe ist es, schwangere Frauen und Paare mit ihren Sorgen anzunehmen und ihnen Hilfestellung bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und bei der Klärung finanzieller Probleme zu geben.

Wenn Sie innerhalb der ersten 12 Wochen mit der Entscheidung ringen, eine Schwangerschaft abzubrechen, beraten wir Sie auch im akuten Schwangerschaftskonflikt. Wenn Sie sich gegen die Schwangerschaft entscheiden, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Konfliktberatungsstelle im Rahmen des staatlichen Systems (§ 219 StGB) aufzusuchen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen.

Unsere Beratung ist ergebnisoffen

Wir unterstützen Sie dabei, ihre eigene, individuelle Entscheidung zu treffen und begleiten Sie weiter – egal wie die Entscheidung ausfällt.  

Unsere Beratung ist zielorientiert

Wir suchen gemeinsam mit Ihnen nach Möglichkeiten für ein Leben mit dem Kind und helfen Ihnen ganz konkret, wenn Sie sich für diesen anstrengenden, aber lohnenswerten Weg entscheiden.

Vermittlung finanzieller Hilfen

Neben der psychosozialen Beratung kann die Vermittlung von sozialer, materieller und finanzieller Unterstützung für Sie ein erster, verlässlicher Lichtblick sein. Wir helfen Ihnen bei einer Entscheidung für das Kind bei der Antragstellung für Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind.

Beratungsnachweis

Auf Wunsch erhalten Sie im Anschluss an die Beratung den Beratungsnachweis, der die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch bildet.

Begleitung, egal wie Sie sich entscheiden

Unabhängig davon wie Sie sich entscheiden, beraten und unterstützen wir Sie auf Ihren Wunsch auch danach.

Unsere Beratung ist vertraulich

Wir beraten Sie auf Wunsch anonym. Unsere Beraterinnen und Berater sind darüber hinaus zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Anliegen sind bei uns in den besten Händen.

Beratungsnachweis

In unseren Beratungsstellen erhalten Sie nach einer Schwangerschaftskonfliktberatung auf Wunsch den Beratungsnachweis nach § 219 StGB, der die Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch darstellt.

Ganz gleich wie Sie sich entscheiden: Unsere Beraterinnen und Berater sind auch nach einem Schwangerschaftsabbruch für Sie da bzw. begleiten Sie bis zum dritten Lebensjahr ihres Kindes. 

 

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